Anbauer mit einem Kontrahierungswunsch > 125 % sollten sich möglichst auch weiterhin an den Verband zur Lieferrechtsvermittlung wenden. Denn während bei der Nutzung des Lieferrechtspools grundsätzlich ein Mehrrübenanteil von 40 % in Kauf genommen werden muss, wird bei der Lieferrechtsvermittlung über den Verband das Ziel verfolgt, die bestmögliche Preiskonstellation für den Anbauer zu sichern.
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