
ACHTUNG TERMINÄNDERUNG
Anträge auf Nutzung von Zuckerrübenlieferrechten mit bzw. ohne Fläche müssen bis zum 30. November gestellt sein.
Bisher konnten diese Anträge bis zum 31. Januar des Anbaujahres gestellt werden:deshalb dauerte die Bearbeitung durch die SZVG oftmals bis ins Frühjahr und die Südzucker AG konnte den Zuckerrübenliefervertrag dann erst im Mai/Juni versenden.
Künftig müssen die Anträge bis zum 30. November für das folgende Anbaujahr gestellt werden. Damit ist die Bearbeitung durch die SZVG bis Mitte Januar abgeschlossen und die Südzucker AG kann entsprechend den Zuckerrübenlifervertrag bis zum Februar/März des Anbaujahres zusenden.
Nutzungen von Betriebsnachfolgern bleiben auch weiterhin unabhängig von genannten Termin.
Übertragungen (Verkäufe) von SZVG-Zeichnungen und dazugehörigen Zuckerrübenlieferrecht sind -wie bisher- bis zum 30.11. zu beantragen.
Telefon: 06241 - 921 92 11 (Frau Schuld)
Telefon: 06241 - 921 92 22 (Frau Héraucourt)